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EVB-IT erklärt: Was IT-Unternehmen vor ihrer ersten öffentlichen Ausschreibung wissen müssen

EVB-IT sind die Standardvertragswerke der deutschen öffentlichen Hand für IT-Leistungen. Wer sie nicht kennt, riskiert Angebotsausschluss oder unterschreibt Klauseln, die er nicht versteht. Dieser Leitfaden erklärt alle neun Module und was Bieter in der Praxis wirklich beachten müssen.

Stapel offizieller Vertragsunterlagen mit EVB-IT-Deckblatt auf einem modernen Schreibtisch, daneben Laptop mit geöffnetem Vergabeportal und eine Lupe — symbolisiert die gründliche Prüfung öffentlicher IT-Vertragsklauseln vor der Angebotsabgabe.

Bundesbehörde, Landesministerium, Jobcenter — wer bei öffentlichen IT-Aufträgen mitbieten will, kommt an vier Buchstaben nicht vorbei: EVB-IT. Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT regeln, wie Verträge zwischen dem Staat und IT-Unternehmen strukturiert sein müssen. Wer sie nicht kennt, riskiert Angebotsausschluss oder unterschreibt Klauseln, die er später bereut. Dieser Leitfaden erklärt, was hinter den neun EVB-IT-Modulen steckt — und was IT-Unternehmen in der Praxis wirklich beachten müssen.

Was sind EVB-IT?

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind standardisierte Vertragsmodule, die speziell für die IT-Beschaffung durch die öffentliche Verwaltung entwickelt wurden. Sie ergänzen — nicht ersetzen — das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) und schaffen einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für IT-Verträge mit dem Staat.

Entwickelt wurden die EVB-IT von der früheren Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik, heute werden sie vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gepflegt und regelmäßig aktualisiert.

Für Bundesbehörden sind die EVB-IT verbindlich vorgeschrieben. Für Landes- und Kommunalbehörden gelten sie als Empfehlung — in der Praxis nutzen sie die meisten trotzdem.

Warum EVB-IT für IT-Unternehmen so entscheidend sind

Wer auf eine öffentliche IT-Ausschreibung bietet, bei der EVB-IT gefordert werden, muss diese im Angebot ausdrücklich akzeptieren. Fehlt die Akzeptiererklärung oder werden eigene AGB entgegen den EVB-IT eingereicht, droht der formale Ausschluss aus dem Verfahren — unabhängig davon, wie gut das fachliche Angebot ist.

EVB-IT akzeptieren bedeutet nicht, unterschreiben und vergessen. Es bedeutet: kennen, was man unterschreibt — und wo Nachverhandlungsspielraum besteht.

Die häufigsten Konsequenzen mangelhafter EVB-IT-Kenntnisse in der Praxis:

  • Formaler Ausschluss: Angebot enthält keine Akzeptiererklärung → zwingender Ausschluss aus dem Verfahren
  • SLA-Verpflichtungen ab Tag 1: Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten gelten sofort nach Vertragsschluss
  • Unerwartete Gewährleistungsfristen: EVB-IT sehen oft 24 Monate vor — statt der in Standard-AGB üblichen 12 Monate
  • Haftungsrisiken: Spezifische Klauseln weichen von privatwirtschaftlichen AGB ab und können in der Nachkalkulation teuer werden
Flussdiagramm des öffentlichen IT-Vergabeprozesses: Von der Bekanntmachung über Eignungsprüfung und Angebotswertung bis zum Vertragsschluss — mit hervorgehobener Station „EVB-IT-Akzeptanz
EVB-IT im Vergabeprozess: Ohne Akzeptiererklärung droht der formale Ausschluss bereits in der Eignungsprüfung.

Die neun EVB-IT-Module im Überblick

Das EVB-IT-Regelwerk besteht aus neun spezialisierten Vertragsmodulen — je nach Art der IT-Leistung kommt ein anderes zur Anwendung:

  • EVB-IT System: Komplexe IT-Systeme bestehend aus Hard- und Software inkl. Integration, Anpassung, Installation und Schulung. Das umfangreichste Modul — typisch für größere IT-Projekte.
  • EVB-IT Systemlieferung: Reine Lieferung von Hard- und Software ohne Installations- oder Integrationsleistungen.
  • EVB-IT Kauf: Einfacher Kauf von IT-Produkten ohne Dienstleistungsanteil.
  • EVB-IT Überlassung Typ A: Nicht-exklusive Softwarelizenzierung ohne Quellcode-Zugang — der Standardfall für kommerzielle Software.
  • EVB-IT Überlassung Typ B: Softwarelizenzierung mit erweitertem Nutzungsrecht, etwa zur Weiterentwicklung.
  • EVB-IT Dienstleistung: IT-Beratung, Softwareentwicklung, Projektmanagement, Schulungen — alles, was keine Softwareüberlassung ist.
  • EVB-IT Pflege S: Wartung und Pflege von Software (Updates, Bug-Fixes, Patches, Releasewechsel).
  • EVB-IT Instandhaltung: Wartung, Inspektion und Reparatur von IT-Hardware.
  • EVB-IT Planung: Konzept- und Planungsleistungen für IT-Infrastrukturprojekte.

In der Praxis sind EVB-IT System und EVB-IT Dienstleistung für die meisten IT-Unternehmen die relevantesten Module — sie decken den Großteil typischer IT-Projekte der öffentlichen Hand ab.

Infografik der neun EVB-IT-Vertragsmodule, gruppiert in drei Kategorien: Hardware-/Software-Beschaffung (System, Systemlieferung, Kauf, Überlassung A/B), Dienstleistungen (Dienstleistung, Planung) und Wartung/Betrieb (Pflege S, Instandhaltung) — mit farblicher Hervorhebung und Kurzbeschreibung je Modul.
Die neun EVB-IT-Module: Welches Vertragswerk für welche IT-Leistung gilt.

EVB-IT in der Ausschreibungspraxis: Was Bieter konkret tun müssen

Schritt 1 — Das richtige Modul identifizieren

Die Vergabeunterlagen geben vor, welches EVB-IT-Modul der Auftraggeber erwartet. Bei komplexen IT-Projekten können mehrere Module gleichzeitig relevant sein — etwa EVB-IT System für die Implementierung und EVB-IT Pflege S für die anschließende Wartung. Prüfen Sie die Unterlagen sorgfältig, bevor Sie mit der Angebotserstellung beginnen.

Schritt 2 — Akzeptieren oder abweichen?

Als Grundregel gilt: EVB-IT werden unverändert akzeptiert. Abweichungen werden als Nebenangebote gewertet oder führen zum Ausschluss. Eigene AGB haben gegenüber EVB-IT keine Geltung — auch wenn sie dem Angebot beigefügt werden.

Verhandlungsspielraum besteht bei den ergänzenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), die der Auftraggeber individuell festlegt: Reaktionszeiten, Verfügbarkeits-SLAs, Projektlaufzeiten, Zahlungsmodalitäten. Hier lohnt sich die genaue Analyse.

Schritt 3 — SLA-Anforderungen realistisch kalkulieren

Die EVB-IT definieren Mindeststandards, die Bieter bei ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen:

  • Gewährleistungsfrist: Typischerweise 24 Monate (Standard-AGB vieler IT-Unternehmen: 12 Monate)
  • Reaktionszeiten bei Störungen: Je nach Kritikalitätsstufe 2–8 Arbeitsstunden
  • Verfügbarkeitsanforderungen: Häufig 99 % oder höher in definierten Betriebszeiten
  • Formelle Abnahme-Prozeduren: Definierte Testphasen mit klaren Abnahmekriterien
Vergleichstabelle: Standard-AGB eines IT-Unternehmens (Gewährleistung 12 Monate, Reaktionszeit nach Vereinbarung, Verfügbarkeit nicht definiert) vs. EVB-IT (Gewährleistung 24 Monate, Reaktionszeit 2–8 Stunden je Störungsklasse, Verfügbarkeit ≥ 99 %). Rechte Spalte in Blau hervorgehoben als „EVB-IT-Anforderung
Standard-AGB vs. EVB-IT: Die Unterschiede bei Gewährleistung, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit können die Projektkalkulation erheblich verändern.

Schritt 4 — DSGVO-Konformität prüfen

Die aktuellen EVB-IT enthalten bereits DSGVO-konforme Klauseln für die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bieter, die personenbezogene Daten im Auftrag der Behörde verarbeiten, müssen diese nicht separat aushandeln — die Regelungen sind Bestandteil des EVB-IT-Vertragswerks.

Die häufigsten Fehler beim Umgang mit EVB-IT

  • EVB-IT ignorieren: Keine Akzeptiererklärung im Angebot → zwingender formaler Ausschluss
  • Falsches Modul einreichen: EVB-IT Kauf statt EVB-IT System → formaler Fehler, häufig Ausschluss
  • Eigene AGB beilegen: Kollidiert mit EVB-IT und führt zu rechtlichen Unklarheiten
  • SLA-Anforderungen unterschätzen: Verpflichtungen aus den EVB-IT ohne ausreichende Kalkulation der Bereitstellungskosten akzeptieren
  • Gewährleistungsfrist übersehen: 24 statt 12 Monate können die Gesamtkalkulation eines Projekts deutlich verändern

Fazit: EVB-IT sind kein Hindernis — sie sind die Spielregeln

IT-Unternehmen, die öffentliche Aufträge anstreben, kommen um die EVB-IT nicht herum. Die gute Nachricht: Wer die neun Module kennt, weiß sofort, was eine Ausschreibung fordert — und kann sein Angebot von Anfang an korrekt kalkulieren und rechtskonform strukturieren.

Das größte Risiko ist nicht, die EVB-IT zu akzeptieren. Das größte Risiko ist, sie nicht zu lesen.